Wie viel kostet Ihr Inkassofall?
Grundsätzlich trägt der Schuldner die Kosten, die durch die Einschaltung eines Inkassobüros entstehen.
Für den Fall, dass die Forderungen jedoch nicht zu realisieren sind, wird von vornherein eine Negativpauschale vereinbart. Diese ist abhängig von der Höhe der Forderung sowie des zu erwartenden Aufwandes.
Hinsichtlich dieser Negativpauschale bieten wir folgende Staffelung an:
Forderungshöhe | tituliert | nicht tituliert |
---|---|---|
0 – 250 € | 30,- € | 40,- € |
250 – 750 € | 60,- € | 80,- € |
750 – 1500 € | 90,- € | 115,- € |
1500 – 5000 € | 125,- € | 150,- € |
über 5000 € | 150,- € | 200,- € |
Da der Aufwand bei einer nicht titulierten Forderung größer ist, als bei einer bereits titulierten, schlägt sich dies auch bei der Negativpauschale nieder.
Diese Werte stellen lediglich eine Richtschnur dar. Bei Großkunden können auch andere Negativpauschale vereinbart werden.
Bei hohen Forderungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass dem Gläubiger überhaupt keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Im Falle einer derartigen Vereinbarung wird das Inkassobüro am Gewinn beteiligt, d. h. ein bestimmter Prozentsatz aller Zahlungen des Schuldners wird vom Inkassobüro einbehalten, der Rest wird an den Gläubiger ausgezahlt. So erhält der Gläubiger zwar nicht mehr den gesamten offenen Betrag, hat aber wenigstens die Gewissheit, dass er in die Angelegenheit keine weiteren Kosten mehr investieren muss.