Abwicklung

Kosten zu Lasten des Schuldners

Nach der Rechtslage ist der Schuldner grundsätzlich verpflichtet, die durch die Einschaltung des Inkassounternehmens oder die im gerichtlichen Mahnverfahren anfallenden Kosten zu tragen.
Sie als Gläubiger kostet die Einschaltung eines Inkassounternehmens zunächst also nichts.

Mögliche Vergütungsregelungen

Nur für den Fall, dass die Forderung beim Schuldner trotz aller Anstrengungen nicht zu realisieren ist, muss eine Vergütungsregelung vereinbart werden, die differenziert gestaltet werden kann, z. B. durch Vereinbarung einer Negativpauschale.

Auch kommt in Betracht, eine erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren, bei dem das Inkassounternehmen einen vorher bestimmten Prozentsatz aller Zahlungen des Schuldners einbehält.
Dem Auftraggeber werden im Gegenzug keinerlei Kosten berechnet. Diese Beispiele zeigen, dass Vergütungsregelungen differenziert gestaltet werden können.